Dr. Stefan Gross-Selbeck am 20.02.2012 um 21:08Uhr MEZ
Ich hatte heute Gelegenheit, zusammen mit anderen Vertretern europäischer sozialer Netzwerke ein persönliches Gespräch mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Viviane Reding, zu führen. Hintergrund ist der von ihr gerade veröffentlichte Entwurf einer europäischen Datenschutzverordnung, die den Datenschutz in ganz Europa einheitlich und mit vielen wichtigen Änderungen gegenüber dem heutigen Stand neu ordnen soll.
Aus meiner Sicht das wichtigste Thema: Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle! Der Entwurf stellt eindeutig fest: Jeder, der seine Dienste europäischen Nutzern anbietet, muss zukünftig ein einheitliches, europäisches Datenschutzrecht beachten. Das wäre eine wesentliche Verbesserung gegenüber heute – denn aktuell ist Datenschutz in Europa ein Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Regelungen. Schlimmer noch: außereuropäische, d.h. insbesondere amerikanische Unternehmen berufen sich heute darauf, dass der deutsche Datenschutz für sie gar nicht anwendbar sei. Das führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen: während lokale Anbieter die strengen deutschen Gesetzt achten (müssen), können Anbieter z.B. aus den USA wesentlich laxer mit Datenschutz umgehen, was ihnen viele Vorteile im Wettbewerb bringt. Den größten Nachteil hat der Nutzer: er verlässt sich auf den strengen deutschen Datenschutz und weiß gar nicht, dass er für ausländische Anbieter gar nicht gilt. Das gehört geändert - insofern begrüße ich den Entwurf der Datenschutzverordnung ausdrücklich.
Im Detail aber gibt es noch Gesprächsbedarf. Beispiel: die Verordnung räumt jedem Nutzer ein „Recht auf Vergessenwerden“ ein. Nutzer können von einem Anbieter die endgültige Löschung all ihrer Daten verlangen. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden. Aber wie weit geht dieses Recht? Schließt es auch die nachträgliche Löschung von Blog- und Diskussionsbeiträgen ein? Das macht keinen Sinn! Die gute Nachricht: Frau Reding erwies sich als sehr angenehme Gesprächspartnerin, die gut zuhören kann und offen für Argumente ist. Wir werden das Gespräch mit ihr fortsetzen.
Ein grundlegendes Problem verbleibt: wie wollen wir den Datenschutz in Europa grundsätzlich regeln? Im Moment gilt: was nicht ausdrücklich (via Einwilligung) erlaubt wird, ist verboten. Daran ändert auch die neue Verordnung nichts. Juristen nennen dies „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Dieses Prinzip regelt bei uns z.B. den Umgang mit Waffen und mit Glückspiel. Aber taugt es auch zur Regelung unseres Umgangs mit Daten? Ich glaube nein. Im 21. Jahrhundert sind Daten ein Rohstoff, der Grundlage großartiger Dienste und Produkte ist und sein wird. Jedwede Form von Datenverarbeitung unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, ist ein Anachronismus. Längst werden alternative Konzepte dazu diskutiert. Die Entscheider in der Politik sollten sich dieser Diskussion stellen!
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Nicht zu lange reden, sondern handeln und schnell umsetzen. Bin gespannt wie FB dann neue Wege findet um alle Daten zu speichern. Denn ich möchte gerne mein Profil dort gelöscht wissen, sollte ich mich irgendwann dort abmelden.
@Mathias
Die Frage beim “Recht auf Vergessen” ist etwas komplizierter als “Profil löschen”.
Soziale Netzwerke, auch kommerzielle, stellen auch quasi-öffentliche Räume zur Verfügung.
Das eigne Profil ist nur für persönlich bestätigte Personen zugänglich, quasi dein Wohnzimmer (oder Arbeitszimmer bei Xing) –
Es gibt aber auch viele offene Gruppen, Foren oder ähnliches. Zwar werden auch diese von einem kommerziellen Anbieter zur Verfügung gestellt,. sind also nicht direkt mit dem klassischen öffentlichen Raum wie z.B. “die Strasse” zu vergleichen – dennoch finden hier Diskussion und Begegnungen statt, die nicht “privater” Natur sind.
Solange wir, als Gesellschaft, nicht darüber nachgedacht haben, wie wir kommerzialisierte soziale Räume im Netz behandeln wollen, ist ein einfaches Urteil – Löschrecht oder Pflicht zur Erinnerung – nicht möglich.
hallo xing, vorab würde ich vorschlagen, auch die beiträge von xing – mitgliedern zu kürzen, die unter niveau auf ebene der zitiierbarkeit anderen mitgliedern schaden zufügen. wer unzitierbare mitglieder gegen den willen in öffentlichen gruppen namentlich zitiert, gehört der plattform verwiesen. aber sofort.